Holzschutz


Jeder Verbau von Holz in baulichen Anlagen erfordert Holzschutzmaßnahmen, die vom Gesetzgeber ausführlich vorgeschrieben werden. Ausführungen ohne chemischen Holzschutz sollen dabei gegenüber jenen bevorzugt werden, bei denen ein vorbeugender chemischer Holzschutz erforderlich ist. Letztlich geht es darum vorbeugende Maßnahmen gegen Pilz- und Insektenbefall, vor allem bei tragenden und aussteifenden Holzbauteilen, zu schaffen. Aber sind die Mittel, die heute alle ökologisch oder biologisch gepriesen werden, die richtigen? Sind die baurechtlichen Vorgaben alle bedacht? Welche Maßnahmen können unter Berücksichtigung aller Anwendungseinschränkungen empfohlen werden? Weil hier zudem mehrere Verfahren auch nebeneinander möglich sind, braucht es Spezialisten, die sich mit der Materie auskennen - also uns.